Ansprachen
Warum eine päpstliche Diplomatie?
Vortrag
des Apostolischen Nuntius in Deutschland,
Erzbischof Dr. Jean-Claude Périsset,
am Jahresempfang des Bistums Augsburg
(Augsburg, 03. November 2009)
Sehr geehrter und lieber Herr Bischof Mixa, liebe Bischöfe, Priester und Diakone!
Sehr geehrte Vertreter des politischen und gesellschaftlichen Lebens!
Sehr gehrte Damen und Herrn!
Warum hat der Papst 110 Botschafter in 177 Staaten akkreditiert und dazu noch zwölf Ständige Beobachter bei praktisch allen internationalen Organisationen? Der Papst, der Bischof von Rom, ist als Nachfolger Petri, der sichtbare Schützer der Einheit der Kirche. Man könnte nun fragen: „Wenn das so ist, warum dann diplomatische Beziehungen mit den Staaten, warum Beziehungen mit gesellschaftlichen Organisationen auf Weltebene? Was hat die Kirche mit der Welt zu tun, da sie nicht von dieser Welt ist, sondern ihre Wurzeln im Himmel, im Willen Gottes hat?“ Solche Einwände sind zwar häufig, aber nichtsdestoweniger Ausdruck von Missverständnissen. Deshalb bin ich Ihrem Bischof Dr. Walter Mixa für die Einladung dankbar, heute, am Jahresempfang des Bistums Augsburg, zu Ihnen über die Diplomatie des Heiligen Stuhles – die vatikanische Diplomatie, wie man üblicherweise zu sagen pflegt – zu sprechen und – soweit es mir möglich und bei Ihnen nötig ist – Licht in sie zu bringen, damit Sie sie in ihrem Wesen und ihrer Tätigkeit angemessen betrachten und die Rolle des Papsttums in der heutigen Welt richtig einschätzen können.
Zunächst drei Vorbemerkungen, um das Thema genau einzugrenzen:
1. Wenn man von „vatikanischer Diplomatie“ spricht, bedeutet das nicht, dass die Apostolischen Nuntien Vertreter des Staates Vatikanstadt sind, wie es leider allzu häufig außerhalb der diplomatischen Kreise verstanden und etwa bei Einladungen zum Ausdruck kommt.
Der Staat Vatikanstadt wurde vor 80 Jahren als Lösung der „Römischen Frage“ geschaffen, d. h. ein von allen anderen Staaten unabhängiges und anerkanntes Subjekt des Völkerrechts, um dem Heiligen Stuhl volle Handlungsfreiheit zu gewährleisten. Im Jahre 1929 hatte man den juristischen Begriff „accord de siège“ – „Sitzvertrag“ – noch nicht verwendet, der heute auch im Hinblick auf internationale Organisationen verwendet wird. Bei der Gründung des Völkerbundes in Genf am 10. Januar 1920 – in der Folge des Vertrages von Versailles vom 28. Juni 1919 – hatte man daran gedacht, den internationalen Status des Kantons Genf zu erhöhen und den Kanton zu einem selbständigen Staat zu machen. Wie Papst Pius XI. es formulierte, ist der Vatikan das Minimum an irdischem Boden, auf dem der Heilige Stuhl stehen kann. Am Ende der Verhandlungen über die Vatikanverträge (11. Februar 1929) bekam er den Vatikan in den Grenzen der „Città leonina“. Diese entstand nach der Plünderung des Vatikans und der Profanierung der konstantinischen Basilika durch die Sarazenen (23. August 846), als Papst Leo IV. eine dicke Mauer, die noch heute fast ganz zu sehen ist, errichten ließ. Nun zurück zu Papst Pius XI.: Im letzten Augenblick vor der Unterzeichnung der Verträge ließ er das „Sant‘Uffizio“ und „Santa Maria in Campo Santo Teutonico“ aus dem Gebiet des Staates Vatikanstadt abtrennen, so dass die Grenze zwischen Italien und dem Vatikan mitten durch die heutige Audienzhalle Papst Pauls VI. verläuft. Die beiden genannten Gebäude genießen aber den Rechtsstatus der Exterritorialität ersten Grades.
2. Die „vatikanische Diplomatie“ wird so bezeichnet, weil die römische Kurie, zu der sie gehört und „durch die der Papst die Geschäfte der Gesamtkirche zu besorgen pflegt“ (can. 360 CIC), ihren Hauptsitz im Vatikan hat, wo auch der Papst wohnt. Die römische Kurie ist das Werkzeug des Papstes in der Ausübung seines Amtes als Oberhirte der Universalkirche (Sommo Pontifice della Chiesa Universale), das er als Bischof von Rom innehat, und wird als „Heiliger Stuhl“ bezeichnet (vgl. can. 361 CIC). Es ist bedeutungsvoll, dass im Codex Iuris Canonici die Normen für die Gesandten des Papstes unmittelbar auf diese beiden Canones folgen: canones 362 bis 367. Außerdem ist die „Verwurzelung“ eines Gesandten des Papstes – sei er Legat, Nuntius oder Ständiger Beobachter – oder auch generell eines Diplomaten des Heiligen Stuhles aus seinem Diplomatenpass ersichtlich, der „ex aedibus Vaticanis“ kommt. Zudem besitzen alle, solange sie im Dienst sind, die vatikanische Staatsbürgerschaft.
3. Die „vatikanische Diplomatie“ vertritt den Heiligen Stuhl und, wenn nötig, den Staat Vatikanstadt, der als staatliche Rechtskörperschaft eigene Befugnisse hat, z B. im Bereich der Post, der Museen, der Sicherheit. Der heutige Präsident der vatikanischen Regierung, des „Governatorato dello Stato della Città del Vaticano“, ist mein zweitletzter Vorgänger als Apostolischer Nuntius in Berlin, Giovanni Kardinal Lajolo.
Als Staat hat der Vatikan auf Weltebene besondere Beziehungen mit sieben internationalen Organisationen, etwa im Bereich der Post und der Telekommunikation.
Eines ist noch wichtig anzumerken, besonders in unserer Zeit, in der wegen der Aufhebung der Exkommunikation gegenüber den vier Bischöfen der Piusbruderschaft über den Heiligen Stuhl – seine Diplomaten einbegriffen – geklagt wird. Die Gesandten des Papstes vertreten in erster Linie den Heiligen Stuhl als „religiöse Körperschaft“, die ihre Mission in der Welt und für die Welt ausübt. Entscheidungen des Papstes und des Heiligen Stuhles, dessen Organe nicht ohne Zustimmung des Papstes solche Entscheidungen veröffentlichen dürfen (vgl. Apostolische Konstitution Pastor Bonus Nr. 18; Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici zu canon 360, 2), haben gesellschaftliche und sogar politische Wirkungen, die man sorgfältig im Voraus bedenken sollte. Wir erleben das im Zusammenhang der Wiederzulassung der Feier der Eucharistie in der Form des alten Ritus von 1962 bei der Einführung der neuen Karfreitagsfürbitten und bei der schon erwähnten Aufhebung der Exkommunikation. Die „vatikanische Diplomatie“ hat es schwer, den Menschen die Bedeutung solcher Maßnahmen verständlich zu machen, und wird sogar als verlängerter Arm einer zerstörerischen religiösen Gewalt angegriffen.
I. Die Diplomatie des Heiligen Stuhles
Die Diplomatie dient dazu, zwischen zwei Körperschaften, die sich gegenseitig anerkennen, Beziehungen zu schaffen und diese zu pflegen. Das Wort ist abgeleitet von dem Terminus „Diplom“, der die Urkunde bezeichnet, die jemanden zum bevollmächtigten Vertreter der einen Seite bei der anderen macht. Leider wird das Wort „diplomatisch“ des Öfteren im Sinne von „trügerisch“ verwendet, als ob die Diplomatie ein anerkanntes Mittel der Lüge wäre. Ganz im Gegenteil, es geht ihr um die am besten geeigneten Wege, in den gelegentlich gespannten Beziehungen gegenseitiges Vertrauen wiederherzustellen. Für die päpstliche Diplomatie bildet den Grundbegriff die Versöhnung, die von einer realistischen Einschätzung einer bestimmten Situation ausgeht. Lügen würden eine Vermittlung von Vornherein scheitern lassen.
Die Diplomatie verlangt eine gute Kenntnis nicht nur des Objekts der Vereinbarung, sondern auch der an der an den Verhandlungen beteiligten Personen: Wer sind sie? Was wollen sie erreichen? Wie stellen sie sich die Lösung der in Frage stehenden Problematik vor? Es kann sein, dass einige als Diplomaten geboren sind; ich glaube aber, dass man Diplomat wird, je mehr man die Diplomatie ausübt. Denn Erfahrungen in Verhandlungen sind unerlässlich. Um das zu erkennen, braucht man nur die Memoiren von ausgezeichneten Diplomaten und Staatsmännern zu lesen.
Die Diplomatie ist die Kunst des gemeinsamen Handelns im Interesse des je eigenen Volkes. In ihren Wurzeln hat sie etwas, was mit göttlichen Werten zu tun hat. Deshalb war der Diplomat schon in alten Zeiten geschützt, unantastbar, sogar wie geweiht angesehen. Daher rühren die sogenannten „diplomatischen Privilegien“, die dazu nötig sind, ihm die ihm anvertraute Aufgabe zu erleichtern. Daraus erwächst seine Verpflichtung, sich nicht hinter den anerkannten Privilegien zu verstecken oder von ihnen missbräuchlich Gebrauch zu machen, wie man es Diplomaten gelegentlich unterstellt.
Ein Diplomat, der seine Position trügerisch oder missbräuchlich nutzt, wäre kein Diplomat, wohl aber ein Betrüger und Heuchler.
Die „vatikanische“ Diplomatie wird von Priestern ausgeübt, so dass man von Vornherein vermuten kann, dass die Diplomaten des Papstes von dieser Versuchung weniger belastet sind, und dass sie in ihrem Dienst durch die ihnen besonders aufgetragene immer neue Ausrichtung auf Gott an der rechten Haltung arbeiten. Diese Grundhaltung bei den Diplomaten des Heiligen Stuhls wird vom Papst immer wieder in seinen Ansprachen an die jungen Priester, die sich an der Päpstlichen Diplomatenakademie auf ihren Dienst vorbereiten, thematisiert und gefordert. So sagte der Papst z. B. in seiner Ansprache am 9. Juni 2008: „Jeder von Euch, liebe Priester, möge immer mehr in der Erkenntnis dieser göttlichen Liebe wachsen (er sprach vorher von der besonderen Verehrung des Heiligsten Herzens Jesu im Monat Juni). Nur so werdet Ihr mit kompromissloser Treue die Sendung erfüllen können, auf die Ihr Euch in diesen Studienjahren vorbereitet.“ Und weiter sagte er noch: „Um diese Aufgabe treu zu erfüllen, strebt schon jetzt danach, ‚im Glauben an den Sohn Gottes‘ zu leben (Gal 2, 20). … Die Einheit mit Jesus ist das Geheimnis des wahren Erfolgs jedes priesterlichen Dienstes“ – und damit sicher auch der Diplomaten des Papstes. Ich verstehe also gut, warum uns am Ende unseres Studiums an der Diplomatenakademie unser sogenannter „preside“ – in jener Zeit Erzbischof Felice Pirozzi (1970-1975) – ein Exemplar der Imitatio Christi als Vademecum für unseren diplomatischen Dienst schenkte.
Das lässt Sie verstehen, warum die vatikanische Diplomatie in ihrer Tätigkeit etwas Spezifisches hat – von unseren Kollegen der anderen Botschaften nicht nur geschätzt, sondern öfters auch gesucht, weil wir die Diplomatie als Priester betreiben. Die Werte, die uns in unseren Beziehungen leiten, sind christliche Werte. Deshalb bestimmt uns bei Verhandlungen gegenüber den Partnern die Haltung des Dienstes; es geht um das positive Ergebnis der Verhandlung, nicht um einen persönlichen Erfolg. So bemühen wir uns um ausgewogene Urteile über Fakten und Personen, um der Wirklichkeit möglichst gerecht zu werden. Eine ganz praktische Anweisung gab dazu der berühmte Kardinal Tardini, seinerzeit Sekretär der heutigen Abteilung des Staatssekretariat für die Beziehungen zu den Staaten, der seinen Mitarbeitern sagte: „Vermeiden Sie in Ihren Berichten und Briefen Eigenschaftswörter, weil Sie in ihnen schon eine Stellungnahme zur Sache erkennen lassen.“ Man kann viel über die päpstliche Diplomatie in ihrem Vollzug lernen, wenn man die elf Volumina (in 12 Bänden) ihrer Verhandlungen während des Zweiten Weltkrieges liest (Actes et Documents du Saint Siège – 1939-1945). Die Berichte der Nuntien, die Depeschen des Staatssekretariats, die Archivnoten – eben besonders von Tardini – sind eine ausgezeichnete Quelle von Informationen, nicht nur über Fakten und Menschen, sondern auch über die Art und Weise, wie die vatikanische Diplomatie handelt.
II. Die heutige päpstliche Diplomatie
Am 1. Januar 2009 unterhält der Heilige Stuhl diplomatische Beziehungen mit 177 Staaten; außerdem hat er einen Nuntius bei der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel und einen „Vertreter“ bei der Russischen Föderation.
Einige Nuntien haben zugleich das Amt eines Apostolischen Delegaten, d. h. sie sind in bestimmten zusätzlichen Ländern nur für kirchliche Angelegenheiten zuständig. Das gilt für die Antillen, für Brunei Darussalam, für die Komoren, für Laos, Malaysia, Mauretanien, Myanmar, den Pazifischen Ozean, die Arabische Halbinsel, für Somalia und Vietnam.
Ein Sonderfall ist der Delegat für Jerusalem und Palästina (seit dem 11. Februar1948), der zugleich Nuntius in Israel ist (seit 1994).
Es ist auch noch hinzuzufügen, das der Souveräne Malteser-Ritterorden als Subjekt des Völkerrechts einen Botschafter beim Heiligen Stuhl hat, aber keinen Nuntius des Heiligen Stuhls, wohl aber einen „schützenden“ Kardinal, weil es sich um eine Ordensgemeinschaft der Kirche handelt.
In 44 Staaten ist der Apostolische Nuntius zugleich Doyen des Diplomatischen Corps „a iure“, d. h. sobald der sein Beglaubigungsschreiben überreicht hat, tritt er im Diplomatischen Corps des Landes dieses Amt an. Ein solches Verfahren – öfter ein Privileg des Nuntius genannt - ist keine wirkliche Ausnahme. Zum Beispiel ist in den Staaten, die Mitglieder des Commonwealth sind, der britische Botschafter unter der Bezeichnung „High Commissioner“ „a iure“ der Doyen. So war es auch der Botschafter der UdSSR in den Staaten, die dem COMECON angehörten.
Im Falle des Nuntius geht diese Praxis auf den Beginn der modernen Diplomatie zurück, als die Botschafter den Rang ihres Königs oder Fürsten einnahmen. Der Papst wurde ja in der Christenheit „Vater der Fürsten und Könige“ genannt. Der Wiener Kongress von 1815 hat in seinen Beschlüssen über die diplomatischen Beziehungen diesen Brauch anerkannt. Und die Wiener Übereinkunft über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 hat in Artikel 16 über den Vorrang der Missionschefs im Corps vor Ort die Empfehlung aufrechterhalten. Artikel 16 besagt, dass ein Botschafter seinen Rang in der Reihe einnimmt, der sich nach dem Zeitpunkt richtet, zu dem er dem Staatsoberhaupt sein Beglaubigungsschreiben überreicht hat, der von seiner tatsächlichen Ankunft im Lande abhängt (Artikel 13). In Satz 3 von Artikel 16 ist aber hinzugefügt: „Dieser Artikel lässt die Übung unberührt, die ein Empfangsstaat hinsichtlich des Vorrangs des Heiligen Stuhls angenommen hat oder künftig annimmt.“ Dieser Satz ist dem diplomatischen Geschick des Vertreters des Heiligen Stuhles bei der Ausarbeitung der Konvention, Msgr. Agostino Casaroli, zu verdanken und ist – gerade in dem heute wichtigsten Dokument der Diplomatie – auch eine Anerkennung der Eigenart der Rolle der vatikanischen oder päpstlichen Diplomatie, die keine weltlichen, sondern überweltliche Interessen vertritt und verteidigt.
Einige häufig gestellte Fragen, die ich hier beantworten möchte:
1. Wie wird man „Diplomat“ des Papstes?
Heute werden Priester aus der ganzen Welt zur Päpstlichen Kirchlichen Akademie gerufen, um nach einer Ausbildung von zwei bis drei Jahren in den päpstlichen diplomatischen Dienst aufgenommen zu werden. Die Akademie wurde im Jahre 1701 unter Papst Clemens XI. auf Anweisung des seligen Oratorianer Valfré als eine Fortbildungsschule für die adeligen Priester gegründet. Bald wurden diese Priester im Dienst der römischen Kurie tätig. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Akademie ausschließlich für die Ausbildung der zukünftigen Diplomaten bestimmt. Kandidaten aus aller Welt und aus allen sozialen Schichten wurden als Studierende aufgenommen. Normalerweise werden die Bischöfe gebeten, Kandidaten zu schicken. Es handelt sich in der Regel um Weltpriester; denn Ordenspriester würden nicht die gleiche Freiheit im Zusammenhang mit Versetzungen haben. Die Kandidaten müssen unter 35 Jahre alt sein, wenn möglich mit akademischen Graden oder mit einem schon angefangenen Promotionsstudium, das man in Rom abschließen kann. Früher wurde das Doktorat im kanonischen Recht verlangt, heute genügt auch das Lizenziat oder ein Doktorat in einem in der Kirche anerkannten Fach. Der Kandidat muss bereit sein, sich in jeden Teil der Welt schicken zu lassen, also auch fähig sein, Fremdsprachen zu lernen. Beim Eintritt in den Dienst muss er mindestens drei Hauptsprachen kennen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch). Wenn die Muttersprache eine andere ist, zählt sie als eine der drei geforderten. Der Kandidat muss zu menschlichen Kontakten fähig sein – bereit zu hören und zu lernen.
Vor der Aufnahme in die Akademie hat der Betreffende ein Gespräch mit dem Präsidenten, heute ist der ein früherer Nuntius, S.E. Beniamino Stella.
Neben den laufenden Studien an den päpstlichen Universitäten Roms haben die Studenten besondere Vorlesungen über Internationales Recht, Geschichte der Diplomatie (besonders der päpstlichen), Sozialfragen auf Weltebene. Hinzu kommt die praktische Ausbildung für die Tätigkeit in einer Nuntiatur, Kenntnis der römischen Kurie in all ihren Teilen, Sprachkurse. Der praktischen Ausbildung dient auch die Mitarbeit in einer Nuntiatur während der Sommerferien (zwei Monate) und im Staatssekretariat.
Nach Abschluss der zwei bis drei Jahre dauernden Ausbildung ist der Kandidat frei, den päpstlichen vatikanischen Dienst aufzunehmen oder nicht – wie auch das Staatssekretariat frei ist, ihn anzunehmen – je nach den Umständen. Der Bischof, der einen Priester für den diplomatischen Dienst des Vatikans freigestellt hat, hat das Recht, diesen, solange er nicht Nuntius ist, in die Diözese zurückzurufen. Das ist aber nicht mehr möglich, wenn er zum Nuntius ernannt ist, weil er als Bischof im Dienst des Heiligen Stuhls direkt vom Papst abhängt.
2. Welche Tätigkeit hat die „vatikanische“ Diplomatie?
Wie schon in der Einleitung gesagt, wird der Nuntius als „Legat des Papstes … zu den Teilkirchen … wie auch zugleich zu den Staaten und öffentlichen Autoritäten“ (Can. 362) gesandt. Im Motuproprio „Sollicitudo omnium Ecclesiarum“ von Papst Paul VI. (24. Juni 1969: LE Band IV, Spalte 5573-5579; AAS 61 (1969) 473-489) nennt die Einführung die Grundelemente dieser kirchlichen Institution, die dazu dient, dass der Papst sein universales Amt in der Kirche und für sie tatsächlich ausüben kann.
Die Tätigkeit der Nuntiatur spiegelt also die Verantwortung des Papstes in den verschiedenen Aufgaben seines Amtes wider, die durch die verschiedenen Dikasterien der römischen Kurie erfüllt werden.
So setzt sich die Nuntiatur in direkt in Verbindung mit all diesen Dikasterien und Büros, wie die Umstände es jeweils angezeigt sein lassen. Der „vatikanische“ Diplomat kann sowohl den Heiligen Stuhl auf der UN-Weltkonferenz über Biodiversität - wie Ende Mai 2008 in Bonn – vertreten wie auch den Staat Vatikanstadt auf der Weltversammlung der Weltpostunion Mai/Juni 2006 in Bukarest.
Der Nuntius ist in erster Linie Gesandter des Papstes bei der Ortskirche, und seine Besuche in Diözesen, Pfarreien, Ordensgemeinschaften und kirchlichen Institutionen geben ihm die Möglichkeit, die Vitalität der Ortskirche aufgrund persönlicher Kontakte kennenzulernen. Kirchen- und andere Zeitungen, theologische und andere wissenschaftliche Zeitschriften sind besondere Quellen seiner Information – und hauptsächlich persönliche Gespräche mit Bischöfen, Priestern, Ordensleuten und Laien. Die vielfältige Tätigkeit eines Nuntius und seiner Mitarbeiter setzt eine Anpassungsfähigkeit voraus, die ihm im Laufe seines Dienstes in ganz verschiedenen Kulturräumen abverlangt wird. Deshalb wiederhole ich gern: „Keiner wird als Diplomat geboren; man wird immer mehr Diplomat durch den Einsatz im diplomatischen Dienst.“ Das gilt für die vatikanische Diplomatie – wie für jede andere.
Die Aufgabe des Nuntius im Hinblick auf die Ortskirche ist in can 364 CIC, der die Artikel 4-6 und 8 des Motuproprio „Sollicitudo omnium Ecclesiarum“ widerspiegelt, ausführlich dargestellt, während seine Beziehungen zu den Zivilbehörden in can. 365 CIC wie schon in Artikel 10 des Motuproprio eher zusammenfassend gestreift werden.
Zur Erläuterung dieser beiden Canones verweise ich Sie auf den Münsterischen Kommentar zum CIC (Oskar Stoffel). Mich erstaunt aber in diesem Kommentar seine Schlussbemerkung über die Beziehung des Nuntius zur Bischofskonferenz: „Die Autonomie der Bischofskonferenz scheint zu wenig geschützt“, wenn man weiß, dass der Nuntius kein Mitglied derselben ist, also keine Wahl- oder Entscheidungsstimme hat und etwa in Deutschland nur bei der protokollarischen Eröffnung anwesend ist und dabei ein Grußwort spricht und außerdem die Eröffnungsliturgie mitfeiert.
In Bezug auf den Nuntius in Deutschland sind in diesen zwei Canones seine Hauptaufgaben erwähnt:
- die Vorbereitung der Bischofsernennungen,
- die Vorbereitung und das Abschließen von Konkordaten.
Beide Verfahren werden in enger Abstimmung mit der Ortskirche durchgeführt.
1. Für die Ernennung von Bischöfen sind nach dem Verfahren, das in Deutschland gilt, folgende Schritte notwendig:
a. für die Diözesen des Preußenkonkordates:
Eine Liste von Kandidaten für den Diözesanbischof wird durch das Domkapitel erstellt. Normalerweise werden drei Namen gegeben, es können aber auch mehr sein. Desgleichen machen die residierenden Bischöfe im früheren Geltungsbereich des Preußenkonkordates Vorschläge, außerdem soll das der Vorsitzende der DBK tun. Auch der Nuntius kann eigene Kandidaten vorschlagen, bevor er eine grundsätzliche Untersuchung über die einzelnen Kandidaten durchführt.
Das gesamte Material wird an die Bischofskongregation als zuständige römische Behörde geschickt, wobei der Nuntius eine Fünferliste mit den Namen der nach seiner Einschätzung am besten geeigneten Kandidaten erstellt, von denen drei als sogenannte „terna“ hervorgehoben werden. Nach erneutem Studium in Rom wird mit Zustimmung des Papstes eine „terna“ von Kandidaten vom Nuntius an das Domkapitel geschickt, das die Entscheidung trifft. Wenn der Gewählte die Wahl angenommen hat, muss der Dompropst die Regierungen der Bundesländer, auf deren Territorium das Bistum oder Teile davon liegen, fragen, ob sie Einwände gegen den Kandidaten haben. Der Heilige Stuhl bleibt aber frei, solche zu bewerten.
b. für die zwei Diözesen des Badischen Konkordats, also Freiburg und Rottenburg-Stuttgart:
Das Verfahren ist dasselbe wie bei den Diözesen des Preußenkonkordats außer in zwei Punkten:
- Mindestens einer der Kandidaten muss dem Klerus des jeweiligen Bistums angehören (man könnte sich fragen, ob dieser auch ein Ordenspriester sein könnte, der aus dem Bistum stammt).
- Die Anfrage bei der Landesregierung von Baden-Württemberg erfolgt durch den Nuntius.
c. für die Diözesen im Geltungsbereich des Bayerischen Konkordats:
- Eine Liste von Kandidaten wird vom Domkapitel erstellt. Der Nuntius kann aus den Triennallisten der Domkapitel und der Bischöfe Bayern weitere Kandidaten hinzufügen.
- Die Ernennung ist ausschließlich dem Papst vorbehalten.
- Der Nuntius soll sich vor der Veröffentlichung vergewissern, dass seitens der Bayerischen Staatsregierung keine Einwände gegen den Ernannten erhoben werden.
2. Für die Vorbereitung und Änderung von Konkordaten
Hier wird die Hauptarbeit durch die betreffenden Ortsbischöfe, d. h. normalerweise durch die Katholischen Büros der betreffenden Länder, geleistet.
Am Anfang der Verhandlungen, die auf Verlangen oder nach der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung aufgenommen werden, gibt der Heilige Stuhl seine Zustimmung zu den Verhandlungen und zur Liste der auf Seiten der Kirche Beteiligten. Die Verhandlungskommission der Kirche berichtet dem Nuntius - Rom - regelmäßig über den Stand der Verhandlungen. Wenn die letzte Fassung des Vertrages oder der Änderung von Seiten der Verhandlungskommissionen vorliegt – sie arbeiten ja immer „ad referendum“ – wird der Text dem Nuntius - Rom - zur Approbation vorgelegt. Dann wird ein Termin zur Unterzeichnung des Vertrages oder der Änderung bestimmt. Der Nuntius unterzeichnet das Dokument im Namen des Heiligen Stuhles. Die Ratifizierung kommt erst später: seitens des Landes nach der Zustimmung des Landtages, seitens des Heiligen Stuhles mit der Bevollmächtigung des Nuntius oder eines anderen Vertreters durch den Papst.
Schlussbemerkungen:
Am Schluss meiner Darstellung über die „vatikanische Diplomatie“ möchte ich sie wie in einem Blumenstrauß zusammenzufassen. Zu einem Blumenstrauß gehören verschiedene Blumen – jede mit ihren spezifischen Eigenschaften, mit ihrer unterschiedlichen Größe, mit ihren jeweiligen Farben. Die Schönheit des Straußes besteht gerade im Zusammen aller seiner Bestandteile.
So ist die „päpstliche Diplomatie“ als Mitwirkende Werkzeug des päpstlichen Amtes zum Dienst der Universalkirche. Gesandt zu einer Nation, hat der päpstliche Diplomat – als Glied der Kirche, beim Nuntius auch des Bischofskollegiums – sein Amt zugunsten der Ortskirche und außerdem zum Vorteil der Gesamtkirche auszuüben. Gesandt zu einer Nation, versucht der päpstliche Diplomat, in enger Verbindung mit der Ortskirche christliche Werte in der jeweiligen Gesellschaft mehr und mehr zur Geltung zu bringen.
Natürlich gilt auch hier das scholastischen Prinzip: „Quidquid percipitur, in modo percipientis percipitur.“ Ich hoffe, dass es mir gelungen ist, den möglicherweise fremden Stoff Ihnen so nahezubringen, dass der Blumenstrauß, d. h. die „vatikanische Diplomatie“, einen angenehmen Duft hinterlässt.
Was mein Amt als Apostolischer Nuntius, als Gesandeter des Papstes, betrifft, so möchte ich es bei einer kurzen Bemerkung belassen: Das Netz von 110 Nuntiaturen, zuständig für Beziehungen mit 177 Staaten in der ganzen Welt, und zwölf Gesandten bei den wichtigsten Weltorganisationen, dient ebenfalls dem Einheitsamt des Papstes. Die Nuntiatur ist vor Ort wie eine Verlängerung und Vergegenwärtigung der römischen Kurie. Der Nuntius steht im ständigen Kontakt mit den Dikasterien der Kurie, besonders mit dem Staatssekretariat, als koordinationsstelle des Papstamtes. Ich will hier nicht über die Arbeit des Nuntius sprechen, das würde noch eine halbe Stunde dauern. Es genügt hier, dieses Amt, als Zeichen des päpstlichen Amtes für die Einheit der Kirche, mit einem von Nuntius Angelo Roncalli, dem späteren Papst Johannes XXIII., verwendeten Ausdruck, den er selber von einem seiner Vorgänger übernommen hatte, vorzustellen:
„Der Nuntius ist das Auge des Papstes, um die Ortskirche zu betrachten, sich an ihrem Leben zu erfreuen und, wenn nötig, in ihr etwas zu verbessern;
der Nuntius ist das Ohr des Papstes, um die Bitten der Kirchenangehörigen – Bischöfe, Priester, Ordensleute und Laien – anzuhören und sie nach Rom weiterzuleiten;
der Nuntius ist der Mund des Papstes, um der Ortskirche seine Lehre und Anweisungen zur Kenntnis zu bringen und in die Tat umzusetzen;
der Nuntius ist aber vor allem das Herz des Papstes, um seine Sorge für das Wohl und die Einheit aller Kirchen vor Ort in Taten umzusetzen.“



