Ansprachen
Vortrag
des Apostolischen Nuntius in Deutschland,
Erzbischof Dr. Jean-Claude Périsset,
zum 60-jährigen Bestehen des Sozialinstituts Kommende Dortmund
(Schwerte, 18. November 2009)
„Zwischen Mauerfall und Brückenbau – sind wir lebensfähig?“
„Europa eine Seele geben“
„Mit Dir erstürme ich Wälle, mit meinem Gott überspringe ich Mauern“ (Ps 18,30)
Dieses Zitat aus dem Psalm 18 hat Erzbischof Robert Zollitsch in seiner Predigt beim ökumenischen Dankgottesdienst für den Berliner Mauerfall vor 20 Jahren verwendet, um den letzten Ursprung solcher Ereignisse anzudeuten. Es geht nicht um eine religiöse Vereinnahmung einer historischen, menschlichen Tat, sondern um eine tiefgreifende Überlegung zur Einordung des Geschehenen, nach der Art eines Augustinus von Hippo mit seinem Meisterwerk „De Civitate Dei“ oder eines Francois-René de Chateaubriand mit „Le Génie du christianisme“. Ein anderer ging, um den Einfluss Gottes in der Geschichte sichtbar zu machen, so weit, dass er sagte, dass der Befehl des Kaiser Augustus „das ganze Reich in Steuerlisten eintragen zu lassen“ (Lk 2,1), letztendlich auf Gott zurückzuführen war, weil er wollte, dass der menschgewordene Sohn in der Stadt Davids, Bethlehem, geboren wird, um entsprechend den immer wieder erwähnten Verheißungen der Propheten, dass der Messias aus dem Geschlechte Davids stammen würde, zu verwirklichen.
Wir brauchen Gott nicht als einen „Marionettenspieler“ zu bezeichnen, um seine Barmherzigkeit für die Welt anzuerkennen, sondern um realistisch seinen Platz – den ersten – in der Weltgeschichte festzustellen, um diese in ihrer vollen Breite und Tiefe zu verstehen.
Also um „Europa eine Seele zu geben“, um „Zwischen Mauerfall und Brückenbau“ Kriterien für den sozial verantworteten Aufbau eines geeinten Europas zu verfassen und noch mehr in Taten und Werke umzusetzen.
1. Beziehung zwischen Mauerfall und der Verantwortung Europas
Man hat glücklicherweise bei den Veranstaltungen für den Berliner Mauerfall letzte Woche den nötigen und unabdingbaren Zusammenhang zwischen beidem – Fall und Brücke – nicht nur in vielen Ansprachen erwähnt, sondern durch die Beteiligung der Staatsoberhäupter aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sichtbar gemacht, wie auch in der Mitwirkung von Schülern aus der ganzen Welt, die die „Domino-Mauer“ hergestellt haben. Unsere Zeit der Globalisierung lädt uns ein und zwingt uns sogar, Hauptereignisse eines Volkes mit anderen, mit der ganzen Welt zu feiern. Die weltweite Fernsehübertragung der Gedenkfeiern anlässlich des Berliner Mauerfalls beweist es.
Globalisierung bedeutet Sozialleben und stellt eine Grundlage dar, die entweder für das Gute oder für das Böse wirkt. Positiv ist sie, wenn wir, dank der Kommunikationsmittel, von Menschen in ganz anderen Lebensbedingungen erfahren und uns um ihr Schicksal kümmern, wie z. B. um bessere Infrastrukturen in den „Barriadas“ von Rio, um Verkehrsmittel in so vielen Ländern, bei Hungersnot und Katastrophen. Nicht nur für Tourismus sind „exotische“ Länder anziehend. Dadurch, dass wir Europäer uns um andere Völker kümmern können, gibt dies uns die Möglichkeit die Nächstenliebe konkret auszuüben. Man braucht nur die vielen Hilfswerke, Volontäreinrichtungen, staatlichen Hilfsprojekte zu betrachten, um davon überzeugt zu sein.
Wichtig ist es zu beachten, wie wir zu den anderen gehen. „Mitzuhelfen“ Verantwortung zu fördern verlangt Kapazität zum Zuhören, Beobachtung der Lokalkonditionen; damit wir als „Retter“ anderen unsere Nächstenliebe nicht aufzwingen. In dieser Beziehung ist es unbedingt nötig zur Quelle der Liebe, zu Gott, der „Liebe ist“ (vgl. 1 Joh 4,16), zu gehen, damit die Nächstenliebe wirklich Liebe ist. Dazu sagt Papst Benedikt XVI. in der Enzyklika „Caritas in Veritate“: „Die Wahrheit und die Liebe, die sie erschließt, lassen sich nicht produzieren, man kann sie nur empfangen. Ihre letzte Quelle ist nicht und kann nicht der Mensch sein, sondern Gott, das heißt Er, der Wahrheit und Liebe ist… Das, was uns vorausgeht, und das, was uns konstituiert – die Liebe und die Wahrheit -, zeigt uns, was das Gute ist und worin unser Glück besteht. Es zeigt uns somit den Weg zur wahren Entwicklung“ (CIV, Nr. 52).
Diese Worte scheinen mir der Kern der Enzyklika zu sein, der Leitfaden, der ihre vielen Sozialbereiche verständlich macht, und sie sind uns wie ein Navigator für unseren sozialen Einsatz in Europa, um unseren Kontinent, seine Seele, lebendiger wirken zu lassen.
Die Sorge Europas für Länder in anderen Kontinenten bezeugt seine Sozialverantwortung, die in seinem christlichen Erbe ihre Wurzel hat, auch wenn nicht alle Europäer in der Geschichte, mehr aus Geiz und eigenem Vorteil – wie in der Kolonialzeit –, solche Interessen gezeigt hatten.
2. Beziehung zwischen Mauerfall und der Einheit Europas
Wenn wir uns jetzt auf Europa selber beziehen, stellen wir fest, dass der Mauerfall – nicht nur die Mauer in Berlin, auch der Eiserne Vorhang zwischen Ost und West – das Wiederfinden der Einheit des Kontinents ermöglicht hat. In den Veranstaltungen für den Berliner Mauerfall am 9. November wurde ständig die Verbindung zwischen Freiheit und Einheit als Früchte des Mauerfalls erwähnt. Warum? weil derjenige, welcher frei ist, selbst den Weg zu anderen, die Art und Weise seiner Mitarbeit, die Intensität der Einheit, wählen kann. Es ist nicht zwangsweise gegeben, dass eine offene Tür oder eine wiederhergestellte Brücke den gegenseitigen Zugang bewirkt; aber ob man zum anderen geht, hängt vom einzelnen ab. In der Tat, schon vor der Wende waren Beziehungen zwischen Ost und West geschaffen worden, einige zwangsweise, wie z. B. die Aussiedlung deutscher Bürger aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland gegen Zahlungen an die rumänischen Behörden. Die Großzügigkeit des Wertes in der unbegrenzten Aufnahme dieser „Vertriebenen neuer Art“ bezeugt, dass die Nächstenliebe lebendig ist, nicht nur politisch, auch gesellschaftlich.
Ein gutes Zeichen dieser Öffnung zu anderen ist es, dass die Europäische Union bald nach der Wende die demokratisch gewordenen Ostländer erst in einer Partnerschaft und dann zur Mitgliedschaft eingeladen hat. Die Seele Europas ist keine eingleisig oder einfarbig gerichtete Realität, sondern das Zusammenwirken von Völkern und Kulturen. Das steht als zweiter Erwägungsgrund in der Präambel des Lissabonvertrages: „Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverlässlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben“(Präambel a).
Nicht ohne Grund hatte 2004 der damalige Vorsitzende des Europäischen Ministerrates, Herr Jan Peter Balkenende, die Europäische Union als eine „Wertegemeinschaft“ bezeichnet, als „Frucht mehrerer großer, religiöser und philosophischer Traditionen“ (Le Figaro, 9. Sep. 2004, S.12, Débats et opinions).
Also kann man feststellen, dass Werte – menschliche Werte – als Quelle des Zusammenlebens aller europäischen Völker anerkannt sind, und das gibt uns eine positive Grundlage, um christliche Werte in Europa zur Geltung zu bringen.
Auf dieser Grundlage kann man eine implizite Anerkennung der christlichen Wurzel Europas erkennen, und dies lässt verstehen, dass auch andere religiöse und philosophische Werte eine Rolle für die Europäische Gesellschaft ausüben. Das wird besonders in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union deutlich, der der II. Teil des ersten Projektes war, jetzt Artikel 22, der besagt: „Die Union achtet die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen“.
Man kann sich fragen, warum die Abgeordneten der speziellen Versammlung für die Ausarbeitung des Vertrages nicht explizit die christlichen Werte erwähnt haben. Der Vorsitzende derselben, Giscard d’Estaing, gab folgende Antwort: „Es ist klar, dass die geistige Wurzel Europas im Christentum zu finden sind! Wir könnten aber das Christentum nicht explizit erwähnen, ohne auch andere religiöse Traditionen des Kontinentes zu nennen, vom Judentum bis zum Islam“ (in Le Point, 6. Juni 2003).
In der Beziehung zur Gewissensfreiheit sagte Claudio Martelli, ein europäischer Abgeordneter: „Gegen das die Sklaverei verfechtende Heidentum hat das Christentum das Gewissen von jedermann vor Gott verkündet. Gegen jeden Fundamentalismus hat der Laizismus die Unantastbarkeit des Gewissens und des Einzelnen verteidigt. Der Europäische Vertrag muss diesen Vergleich aushalten, weil er das Wesen Europas ist: die Identität als Pluralismus“ (in Corriere della Sera, 20. Juli 2002).
Wir sehen also, dass man bei der Ausarbeitung des Vertrages für Europa über die Seele Europas nachgedacht hat, aber im Licht der heutigen Lage, des „Pluralismus“ der Gesellschaft, der leider des Öfteren zum Relativismus führt. Man versteht daher, warum Papst Johannes Paul II. sich über die mangelhafte Erwähnung der christlichen Wurzel Europas in dem Vertrag für Europa empörte, als er sagte: „man sägt den Ast, auf dem man sitzt, nicht ab“.
Die Öffnung der Europäischen Union zu den Ostländern bringt Länder mit sich, in denen der christliche Glaube unter dem Zwang atheistischer Regime nicht nur erhalten blieb, sondern sogar gekräftigt wurde: besonders Polen, Bulgarien, Rumänien, Slowenien; und andere Länder wie Kroatien werden zukünftige Mitglieder sein. Man sollte sich aber fragen, ob sich die Bevölkerung in diesen Ländern für christliche Werte einsetzt. Das II. Vatikanum ermahnt in der dogmatischen Konstitution „Lunem gentium“ alle Gläubigen, sich dazu einzusetzen, dass „die Welt vom Geist Christi erfüllt wird, und in Gerechtigkeit, Liebe und Frieden ihr Ziel wirksam erreicht“ (LG, 366). In dieser Verantwortung haben die Laien, besonders in ihrer weltlichen Verantwortung, eine Rolle zu spielen. Die Gesellschaft wird stark durch die Gesetzgebung beeinflusst und gestaltet. Deshalb sind Politiker mit christlicher Bildung unerlässlich, um die christliche Seele Europas wirken zu lassen, wie die Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ wünscht: „Wer dazu geeignet ist oder sich dazu ausbilden kann, soll sich darauf vorbereiten, den schweren aber zugleich ehrenvollen Beruf des Politikers auszuüben…“ (GS, 75).
3. Der Einsatz der Christen im heutigen Europa.
Der Lissabonvertrag – der, mit wenigen Ergänzungen, im Großen und Ganzen der Vertrag für Europa bleibt – enthält eine ganze Reihe von Normen, die einen anerkannten Raum für christlichen Einsatz in der Gesellschaft schafft.
Der Hauptgrund steht im Artikel 16 c (52 im vorigen Vertrag) des Lissabonvertrages:
„(1) Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht
(2) …(idem für weltanschauliche Gemeinschaften)
(3) Die Union pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrages einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog“.
Die bunte Vielfältigkeit der Beziehungen Staat-Kirche wird also respektiert, und lässt in jedem einzelnen Staat die historische Prägung solcher Beziehungen weiter gelten. Davon müssen die Kirchen Nutzen ziehen, um ihre Mission in und für die Gesellschaft zu verwirklichen.
Es gibt viele Normen in den europäischen Verträgen, die uns Christen – als einzelne Person oder in Gemeinschaften – Raum schaffen, um die christlichen Werte in der Gesellschaft wachsen zu lassen. Der Gebrauch des Wortes „Person“, anstelle von „Einzelner“ oder „Individuum“ bezeugt, dass die christlichen Wurzeln Früchte tragen. Warum? weil die Person ein Zentralbegriff der Soziallehre der Kirche ist, weil sie eine zentrale Rolle in der ganzen Offenbarung spielt. Sind wir nicht nach dem Abbild Gottes geschaffen, nach dem Abbild der Dreifaltigkeit, drei Personen aber ein einziger Gott? Man sieht, wie die Offenbarung an Personen ergeht, die ihre Verantwortung wahrnehmen und dann der Gemeinschaft, zu der sie gehören, diese Offenbarung mitteilen und in ihr mitwirken. Die ganze Bibel ist im Begriff „Person“ vernetzt, und eine wissenschaftliche Untersuchung darüber wäre, sei es in der Exegese, sei es in der Soziallehre, ein sicher reiches Bauwerk für die heutige Sendung der Kirche in der Gesellschaft. Nicht umsonst sagt das II. Vatikanum, dass „Die Kirche… zugleich Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person ist“ GS, 76 b).
Erlauben Sie mir einige Artikel des heutigen, für die Europäische Union gültigen Grundvertrages, zu erwähnen, auf die wir uns als Christen stützen können, um die Seele Europas im christlichen Sinn wirken zu lassen:
1. Das Prinzip der Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger und der repräsentativen Demokratie (Art 8) ist eine Einladung an uns Christen, uns in den verschiedenen Organen der EU einzusetzen. Dazu gibt die Pastoralkonstitution des II. Vatikanums eine einleuchtende Orientierung: „Sehr wichtig ist besonders in einer pluralistischen Gesellschaft, dass man das Verhältnis zwischen der politischen Gemeinschaft und der Kirche richtig sieht, so dass zwischen dem, was die Christen als Einzelne oder im Verbund im eigenen Namen als Staatsbürger, die von ihrem christlichen Gewissen geleitet werden, und dem, was sie im Namen der Kirche zusammen mit ihren Hirten tun, klar unterschieden wird“ (GS, 76a).
In diesem Text wird erläutert, was man kurz als „Handeln als Christ“ und „Handeln im Namen der Kirche“ bezeichnet, das man unterscheiden soll. Eben weil die kirchlichen Amtsträger ihre ganze Person dem Dienst der Kirche gewidmet haben, ist es ihnen nicht erlaubt im politischen und weltlichen Angelegenheiten aktiv zu sein: „Öffentliche Ämter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen, ist den Klerikern verboten“ (can. 285 § 3 CIC).
Das Recht der Bürgerinnen und Bürger der EU, Initiative zu ergreifen, wenn deren Anzahl mindestens eine Million beträgt, und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten handelt (Art 8, 4), ist ein vortreffliches Mittel für Christen – auch auf ökumenischer Ebene – die Europäische Kommission aufzufordern, um gewisse Änderungen im Rechtsakt der Union in den verschiedenen Verträgen umzusetzen.
2. Normen des Titels IV über „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, geben auch eine Grundlage, um christliche Werte in der Gesellschaft zu sichern, wobei nur die „Allgemeinen Normen“ dafür dienlich sind (Art. 61), da die übrigen Grenzkontrollen und juristische Angelegenheiten betreffen. Die neue Verfassung der ehemaligen „Charta der Grundrechte der Union“ ist leider zu nüchtern, um die einzelnen Rechte zur Geltung zu bringen. Aber die Charta bleibt als einer der vielen Verträge des gesellschaftlichen Lebens in Europa gültig. Es geht um die Menschenwürde, die Freiheit der Person in allen ihren Tätigkeiten, den Datenschutz von Personen, das Recht zur Ehe, zur Bildung, zur Information, zum Eigentum.
Die Charta hat darüber hinaus noch besondere Erklärungen über Solidarität, Bürgerschaft und Gerechtigkeit.
Eine tiefgreifende Betrachtung des Lissabonvertrages im Licht der Soziallehre der Kirche sollte uns ermöglichen, diesen im heutigen Europa aufzuarbeiten, so dass die Christen bewusst und realistisch die Seele Europas lebendig halten.
Mauern zu überspringen und Wälle zu erstürmen (vgl. Ps 18, 30), geht weit über die Wiedervereinigung Deutschlands und Europas hinaus. Es geht um unsere Angst, als überzeugte Christen unseren Platz in der heutigen Gesellschaft wahrzunehmen; um unsere Unerfahrenheit gegenüber den Mechanismen des politischen Lebens; um unserer Feigheit die Grundprobleme der Gesellschaft anzugehen.
Möge dieses Jubiläumssymposium uns alle anspornen unseren Beitrag am Werk „die Seele Europas lebendig zu machen“ zu bekräftigen.



